Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

PAEDAGOGUS Nachhilfe (Einzelunternehmen)
Am Kleekamp 26
52249 Eschweiler
E-Mail: info(at)paedagogus-nachhilfe.de
Inhaber : René Maaßen

Das Einzelunternehmen PAEDAGOGUS Nachhilfe  (Auftragnehmer) leistet Nachhilfeunterricht gegenüber den Auftragstellern.
PAEDAGOGUS Nachhilfe  beauftragt Nachhilfelehrer/innen, die den Unterricht bei den Auftragstellern abhalten.
Die Auftragsteller können die Unterrichtszeiten autonom mit dem/der jeweiligen Lehrer/in koordinieren. Die Unterrichtsinhalte werden von der eingesetzten Lehrkraft nach Absprache mit dem Auftragsteller konzipiert und richten sich dabei prinzipiell nach dem behandelten Schulstoff und den Defiziten des/der Schülers/in.
Zur Abrechnung der erbrachten Leistungen werden sogenannte Unterrichtsbons mit Codes verwendet.



I. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen PAEDAGOGUS Nachhilfe und dem Auftragsteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen der Auftragsteller erkennt Paedagogus-Nachhilfe nicht an, es sei denn, PAEDAGOGUS Nachhilfe  hätte explizit schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

II. Anmeldung

PAEDAGOGUS Nachhilfe  behält sich das Recht vor, den Unterricht z. B. mangels geeigneter Lehrkäfte oder fehlender Zahlungen abzusagen.

PAEDAGOGUS Nachhilfe wird sich stets bemühen, dem Auftragsteller dies rechtzeitig mitzuteilen. Sollte es PAEDAGOGUS Nachhilfe nicht möglich sein, eine(n) Nachhilfelehrer(in) zu vermitteln und es kommt kein Unterricht zustande, so werden im Voraus bezahlte Unterrichtsbons selbstverständlich anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

III. Vertragsschluss

Nach der Anmeldung des Auftragstellers überprüft PAEDAGOGUS Nachhilfe die Verfügbarkeit einer geeigneten Lehrkraft. Bei entsprechender Verfügbarkeit übersendet PAEDAGOGUS Nachhilfe  an den Auftragsteller ein Auftragsangebot inkl. Rechnung entweder per E-Mail oder bei explizitem Kundenwunsch per Post.

Mit Eingang der Unterrichtsbons und der weiteren Vertragsunterlagen beim Auftragsteller kommt der Vertrag mit PAEDAGOGUS Nachhilfe zustande.


IV. Bezahlung der Unterrichtskosten

Zusammen mit den Unterrichtsbons übersendet PAEDAGOGUS Nachhilfe eine Rechnung. 
Die Zahlung des Auftragstellers auf das in der Rechnung angegebene Konto von PAEDAGOGUS Nachhilfe hat in voller Höhe innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Nach Zahlungserhalt übersenden wir Ihnen per E-Mail oder bei explizitem Kundenwunsch per Post die angeforderten Unterrichtsbons und beauftragen eine von uns als geeignet  ausgewählte Lehrkraft, sich mit Ihnen bezüglich einer Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen. PAEDAGOGUS Nachhilfe und deren Lehrkräfte sind berechtigt, bis zum Zahlungseingang die Unterrichtsleistung zu verweigern.

 

V. Nutzung der Unterrichtsbons

  1. Der Auftraggeber bestellt bei seiner Anmeldung zwischen 4 und 40 Unterrichtsbons. Jeder Bon umfasst eine Unterrichtseinheit über 45 Minuten. Die Bons werden dem Auftragsteller per E-Mail oder wenn explizit gewünscht per Post nach Zahlungserhalt zugesandt. 
  2. Die Bons erlangen ihre Gültigkeit, sobald die Unterrichtskosten durch eine entsprechende Überweisung beglichen sind. Erst ab diesem Zeitpunkt können die Bons für den Unterricht genutzt werden.
  3. Nachdem die Unterrichtsstunde abgehalten ist, übergibt der Auftragsteller der Lehrkraft die entsprechende Anzahl von Unterrichtsbons. Die Lehrkraft reicht die Bons anschließend bezüglich seines Honorars bei PAEDAGOGUS Nachhilfe ein. Kann ein Termin durch den/die Schüler/in nicht eingehalten werden, muss die Lehrkraft schnellstmöglich, mindestens jedoch 24 Stunden vorher, hierüber informiert werden. Andernfalls muss ein Bon in der folgenden Sitzung unaufgefordert der Lehrkraft nachgereicht werden. Dies gilt nicht bei einer plötzlichen Erkrankung des/der Schülers/in oder Vorliegen eines Ausnahmezustandes.
  4. Die Bons sind nach Erhalt zwei Jahre lang gültig und müssen innerhalb dieser zwei Jahre eingelöst werden. Setzt der Auftragsteller nicht alle Gutscheine ein, kann er maximal bis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit eine kostenlose Verlängerung der Gutscheine um drei Monate beantragen.
  5. Wenn die Bons aufgebraucht sind, besteht die Möglichkeit der Nachbestellung. Auch in diesem Falle gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies beinhaltet, dass für deren Gültigkeit auch zunächst die Rechnung beglichen sein muss. Deshalb sollten Sie stets frühzeitig bzw. rechtzeitig neue Unterrichtsbons anfordern

VI. Wechsel der Lehrkraft bzw. längerfristiger Ausfall der Lehrkraft

  1. Der Auftragsteller kann durch schriftliche Mitteilung (per E-Mail oder Post) unter Nennung von nachvollziehbaren Gründen einen Wechsel seiner zugewiesenen Lehrkraft beantragen, wenn beispielsweise die Lehrkraft nicht den in der Anmeldung genannten Anforderungen entspricht. PAEDAGOGUS Nachhilfe wird sich in diesem Falle mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
  2. Im Falle eines Lehrkraftwechsels aus nachvollziehbaren Gründen entstehen dem Auftragsteller keine gesonderten Kosten.
  3. Sollte die dem Auftragsteller zugeteilte Lehrkraft aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen länger als zwei Wochen ausfallen, stellen wir Ihnen selbstverständlich kostenlos eine Ersatzlehrkraft.
  4.  

VII. Beenden des Unterrichts

  1. Dem Auftragsteller steht es frei, den Unterricht jederzeit zu beenden. Er hat PAEDAGOGUS Nachhilfe jedoch darüber schriftlich (per E-Mail oder Brief)  zu informieren. Sollte die Zusammenarbeit auf Wunsch des Auftragstellers vorzeitig beendet werden, ohne dass die Kündigung aus einem triftigem Grund erfolgt ist (Umzug, ohne dass Lehrkraft am neuen Wohnort vermittelt werden kann; Krankheit etc.), können unverbrauchte Bons nicht zurückgegeben werden.

  2. Wenn der Auftragsteller den Unterricht mit der von PAEDAGOGUS Nachhilfe vermittelten Lehrkraft weiterführt, ohne dass dies mit PAEDAGOGUS Nachhilfe abgerechnet wird, verpflichtet sich der Auftragsteller einen Verlustausgleich in Höhe von 2000,00 Euro an PAEDAGOGUS Nachhilfe zu zahlen.

  3.  

VIII. Haftung

PAEDAGOGUS Nachhilfe, sein Inhaber, die Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften in Fällen vertraglicher Haftung, insbesondere auch bei Verzug und Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigen Rechtsgrund für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten ist die Haftung der Vorgenannten der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

 

IX. Datennutzung und Datenschutz

  1. Der Auftragstellers erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in elektronischer Form gespeichert werden. Die Daten werden ausschließlich für interne, rechtlich zulässige Zwecke genutzt. PAEDAGOGUS Nachhilfe stellt die persönlichen Informationen des Auftragstellers nicht anderen Institutionen zur Verfügung und erklärt explizit, keine der angegebenen Daten Dritten bereitzustellen.
  2. PAEDAGOGUS Nachhilfe ist abweichend von Punkt 1. berechtigt, die erforderlichen Daten auch an die beauftragte Lehrkraft weiterzugeben.

X. Vertragsänderungen

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform - mündliche Absprachen sind unwirksam.

XI. Salvatorische Klausel

Das Außerkrafttreten einzelner Paragrafen betrifft die übrigen Paragrafen der AGB nicht, diese bleiben als Ganzes gültig.

Stand: 21. Oktober 2008, Fassung 1.1